VIMÖ-PA: Dritter Geschlechtseintrag in Dokumenten: Gutachtenzwang statt Selbstbestimmung

Gepostet am Dez 27, 2018

Der Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich ist schockiert über die behördliche Umsetzung des Erkenntnis des VfGH zum Personenstandsgesetz vom 15. Juni 2018 durch das BMI.

Wien: (OTS) – Am 20.12.2018 hat das BMI einen Erlass zur behördlichen Umsetzung des dritten Geschlechtseintrages herausgegeben, weit weg vom Erkenntnis des VfGH (Verfassungsgerichtshof) vom 15. Juni 2018. Statt der im Erkenntnis zitierten Selbstbestimmung wird nun ein ärztliches Gutachten gefordert, nicht vom Arzt des Vertrauens, sondern von einem VdG-Board – einer medizinischen Instanz zu Varianten der Geschlechtsentwicklung, installiert vom Gesundheitsministerium.

Das ist ein gewaltvoller Schritt gegen intergeschlechtliche Personen: ein Akt, der erneut pathologisiert, phänomenisiert und retraumatisierend wirkt. Als Verein, der für die Menschenrechte intergeschlechtlicher Personen arbeitet, müssen wir das Innenministerium ganz klar auffordern, diesen Erlass zu überdenken. Dazu Luan Pertl von VIMÖ: Wir erwarten, dass Höchstgerichtsentscheidungen nicht nur zu Kenntnis genommen, sondern auch entsprechend umgesetzt werden.

So wie sich der VfGH auf den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention bezieht, welcher die „geschlechtliche Identität und Selbstbestimmung“ und „insbesondere Menschen mit alternativer Geschlechtsidentität vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung“ schützt, fordern wir dies auch vom Innenministerium.

An dieser Umsetzung ist samt und sonders alles verfassungswidrig, so Rechtsanwalt Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda, der die Klage für Alex Jürgen durchgefochten hatte. Für Alex Jürgen selbst ist der Erlass diskriminierend – alleine deshalb, weil es der einzige Eintrag ist, den man nur aufgrund des Körperstatus bekommt und nicht aufgrund des gefühlten oder gelebten Geschlechts, so wie es bei den Einträge männlich oder weiblich ist

Es muss endlich anerkannt werden, dass nur der jeweilige Mensch selbst die Entscheidungshoheit über sein Leben haben sollte. Alles andere verletzt Menschen, deren Rechte und Würde. unterstützt Gabriele Rothuber für die HOSI Salzburg die Forderungen von VIMÖ.

Eine detailliertere Stellungnahme des Vereins VIMÖ zu einer adäquateren Umsetzung des dritten Geschlechtseintrag finden Sie unter: https://vimoe.at/aktuelles/

Rückfragen & Kontakt:

Tobias Humer (VIMÖ) +43 732 28 700 210, tobias.humer@vimoe.at
https://vimoe.at/

Link zur Presseaussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181227_OTS0029/dritter-geschlechtseintrag-in-dokumenten-gutachtenzwang-statt-selbstbestimmung